Den Altparteien ist jedes Mittel recht, um die AfD in ihrer Arbeit einzuschränken. Besonders dreist: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat jetzt die Hausordnung geändert, um zahlreichen AfD-Mitarbeitern den Zugang zu verwehren. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, welche Panik das Establishment hat und sich krampfhaft an seine Macht klammert. Hier mehr erfahren.
Unter der noch relativ harmlos klingenden Überschrift „Änderung der Hausordnung sowie der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften tritt am 10. März 2025 in Kraft“ wurden am Montag einige Änderungen bekanntgegeben, die ab sofort gelten sollen. Beispielsweise, das Blinden-Assistenzhunde zukünftig im Bundestag mitgeführt werden dürfen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Weniger selbstverständlich: Wer vom Verfassungsschutz als „Extremist“ eingestuft wird, darf zukünftig den Bundestag nicht mehr betreten und erhält auch keinen Zugang zum Gremiensystem des Bundestages, sprich zu den für die Arbeit notwendigen Unterlagen. Damit wird es faktisch kaum mehr möglich sein, für einen Abgeordneten oder eine Fraktion zu arbeiten. Auch Veranstaltungen im Bundestag dürfen zukünftig nur noch durchgeführt werden, wenn diese „innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ verlaufen – wo diese Grenzen liegen, bestimmen die gleichen Leute, die darüber entscheiden, wer ein Extremist ist.
Parteijugend, Landesverbände, Identitäre: Alles Extremisten!
Natürlich richtet sich diese Maßnahme ausschließlich gegen die AfD, das Personal anderer Parteien wird vom Verfassungsschutz nicht näher analysiert, möglicherweise mit Ausnahme einiger Linkspartei-Mitarbeiter, die in Antifa-Zusammenhängen aufgefallen sind. Aber da schaut der Staat bekanntlich ohnehin nicht sonderlich genau hin. Mehrere Landesverbände der AfD sind als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, auch die bisherige Parteijugend Junge Alternative oder etwa die Identitäre Bewegung, aus deren Reihen auch einige bisherige Mitarbeiter stammen.
Zukünftig soll es nicht mehr möglich sein, aus diesen Personenkreisen zu rekrutieren – ein Thüringer Bundestagsabgeordneter dürfte dann beispielsweise kein Thüringer AfD-Mitglied mehr anstellen, weil dieses pauschal durch die Gesamteinstufung der Partei als rechtsextrem gilt. Sollte die AfD auf Bundesebene zur „gesichert rechtsextremen“ Vereinigung erklärt werden, dieser Schritt könnte bald folgen, dürfte überhaupt kein AfD-Mitglied (außer den Abgeordneten) den Bundestag mehr betreten und es würde schwer fallen, noch Mitarbeiter zu finden, die angemessen eingesetzt werden können.
Ob das pauschale Aussperren von angeblichen Extremisten zulässig ist, dürften am Ende Gerichte entscheiden. Der Schritt zeigt aber: Das Klima wird rauer, die Maßnahmen des Gegners immer erfinderischer. Die Nerven des Parteienkartells liegen blank. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ wir sehr Merz, Scholz und Co in Bedrängnis geraten sind. Jetzt bestellen!